Was ist innergemeinschaftliche MwSt?
Die innergemeinschaftliche MwSt gilt für B2B-Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Wenn Waren oder Dienstleistungen EU-Grenzen überschreiten, gelten besondere MwSt-Regeln.
Das Reverse-Charge-Verfahren
Für B2B-Verkäufe zwischen EU-Ländern:
- Verkäufer stellt Rechnung ohne MwSt aus (0%)
- Käufer berechnet MwSt in seinem Land selbst
- Käufer meldet und zieht MwSt gleichzeitig ab
- Nettoeffekt: Null MwSt gezahlt, null MwSt geschuldet
Voraussetzungen für MwSt-Befreiung
Für die Anwendung des Reverse-Charge:
- Beide Parteien müssen umsatzsteuerlich registriert sein
- Gültige USt-IdNr. müssen über VIES verifiziert werden
- Waren müssen physisch zwischen Ländern bewegt werden
- Rechnung muss beide USt-IdNr. enthalten
VIES USt-IdNr. Validierung
Überprüfen Sie immer Kunden-USt-IdNr. über VIES:
- EU-Kommission VIES-Portal
- Validiert Nummernformat und Registrierung
- Bestätigt aktives Unternehmen
- Verifizierungsnachweis aufbewahren
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Melden Sie innergemeinschaftliche Umsätze:
- Monatlich oder vierteljährlich
- Alle EU-Verkäufe mit USt-IdNr. des Kunden
- Intrastat für Warenlieferungen über Schwellenwert