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Innergemeinschaftliche MwSt: B2B-Transaktionen in der EU

Kompletter Leitfaden zur innergemeinschaftlichen MwSt. Reverse-Charge, VIES-Validierung und MwSt-Befreiungen.

5. Januar 2025(Aktualisiert: 18. Januar 2025)10 Min. Lesezeit
Internationaler Handel für innergemeinschaftliche MwSt

Was ist innergemeinschaftliche MwSt?

Die innergemeinschaftliche MwSt gilt für B2B-Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Wenn Waren oder Dienstleistungen EU-Grenzen überschreiten, gelten besondere MwSt-Regeln.

Das Reverse-Charge-Verfahren

Für B2B-Verkäufe zwischen EU-Ländern:

  1. Verkäufer stellt Rechnung ohne MwSt aus (0%)
  2. Käufer berechnet MwSt in seinem Land selbst
  3. Käufer meldet und zieht MwSt gleichzeitig ab
  4. Nettoeffekt: Null MwSt gezahlt, null MwSt geschuldet

Voraussetzungen für MwSt-Befreiung

Für die Anwendung des Reverse-Charge:

  • Beide Parteien müssen umsatzsteuerlich registriert sein
  • Gültige USt-IdNr. müssen über VIES verifiziert werden
  • Waren müssen physisch zwischen Ländern bewegt werden
  • Rechnung muss beide USt-IdNr. enthalten

VIES USt-IdNr. Validierung

Überprüfen Sie immer Kunden-USt-IdNr. über VIES:

  • EU-Kommission VIES-Portal
  • Validiert Nummernformat und Registrierung
  • Bestätigt aktives Unternehmen
  • Verifizierungsnachweis aufbewahren

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Melden Sie innergemeinschaftliche Umsätze:

  • Monatlich oder vierteljährlich
  • Alle EU-Verkäufe mit USt-IdNr. des Kunden
  • Intrastat für Warenlieferungen über Schwellenwert